Eine Werteermittlung gilt als fundamentale Maßnahme, um den Zustand bebauter und unbebauter Grundstücke richtig einschätzen zu können. Durch den von unseren Sachverständigen ermittelten Marktwert, lässt sich der optimale Kauf- bzw. Verkaufspreis ermitteln.
Steuerliche Veränderungen, Erbschaften und Scheidung mit den daraus resultierenden privaten Auseinandersetzungen, setzen zur sinnvollen und möglichst kurzfristigen Lösung immer eine aktuelle Bewertung der Immobilie voraus.
Je nach Art der Immobilie und des Auftrages kann unser Verkehrsgutachten demnach unterschiedliche Inhalte für Sie haben.
Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung
Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und Endvermögen ermittelt werden.
Steuerliche Zwecke
Mögliche Anlässe sind z.B. die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau und Bodenwert), oder die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, aber auch bei Festsetzungen von Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Zwangsversteigerung
Ein Gutachten wird für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht benötigt und wird im Regelfall auch vom Gericht beauftragt.
Grundstückgeschäfte An- und Verkauf
Häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf oder Verkaufsentscheidungen und zu Preisverhandlungen erstellt.
Beleihung
Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen. Oftmals wird die Einschätzung vom Gläubiger vor Darlehensvergabe verlangt.
Vermögensaufstellungen
z.B. für Beleihungszwecke bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken.
Versicherungsfall
Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.
Vermögensauseinandersetzungen bei Familienangelegenheiten
Erbengemeinschaft nicht über den Wert der Immobilie und die Auszahlung an die Miterben einigen können.